Sparkasse

 

In 1999 wurde ein Immobiliengeschäft in Oldenburg angebahnt, zu dessen Abwicklung von der  Sparkasse Bremen DM 600.000,00 benötigt wurden. Als das Geschäft praktisch schon von den entscheidenden Kaufverträgen abgewickelt schien, fordert die Sparkasse urplötzlich eine weitere Besicherung in Form einer weiteren Grundschuldeintragung in Höhe von DM 300.000,00 auf dem Privatbesitz in Mentzhausen / Jade . Um das Geschäft nicht in letzter Sekunde platzen zu lassen willigten wir ein. Zu diesem Zeitpunkt lag die Weiterverkauf in Form des ersten Kaufvertrages über DM 500.000,00 bereits vor. Zweiter Weiterverkauf in Höhe von DM 295.000,00 erfolgte am 05.09.2000. Weder die beiden v. g. Weiterverkaufserlöse noch die Darlehenssumme über DM 600.000,00 landen auf dem dafür vorgesehenen Firmenkonto. Stattdessen wird aber das Firmenkonto zur Verdeckung der Untreuehandlungen mit DM 600.000,00 vertragswidrig überzogen. D.h., es fehlen über einen Zeitraum vom 11.11.1999 bis zum 05.09.2000 DM 2 Mio. ( 600.000,00 Darlehen + 600.000,00 Überziehung + 795.000 Weiterverkaufserlöse ) auf dem Firmenkonto.  

 

Am 11.11.1999 wurden die entsprechenden Papiere in der Hauptstelle der Sparkasse Bremen “Am Brill” unterschrieben. Es waren dies die Zahlungsanweisung zu dem Darlehen 6520 4562 über DM 600.000,00 und die Zahlungsanweisung 6520 4554 über DM 300.000,00, die als Blankett unterschrieben wurde. Diese sollte nur zum Tragen kommen, falls, wie nicht geschehen, dass beantragte Geschäft nicht wie vorgesehen hätte abgewickelt werden können. Zusätzlich wurden noch Bürgschaften an diesem Tag unterschrieben. Während unserer Zusammenkunft wurden von der Angestellten Tiebel 2 Schecks über DM 220.000,00 und DM 380.000,00 zu dem Darlehen über DM 600.000,00 ausgefüllt  mit denen sie sich zur Kasse begab. Nach ca. ¼ Std. kehrt sie mit den Worten zurück: „ Das Geld ist raus!“ Irrtümlich mussten wir annehmen, dass damit die Kaufpreise erfüllt worden seien. Die Existenz beider Schecks wird von der Sparkasse bis heute bestritten; in einem Vermerk der Staatsanwaltschaft jedoch bestätigt. Das Datum 11.11.1999 wird später noch eine erhebliche Rolle spielen.

Aus dem Darlehensverlauf vom 17.10.2000 ist ersichtlich, dass das Darlehen 6520 4562 nicht wie in der Zahlungsanweisung vereinbart zur Auszahlung gelangt. Weiterhin ist dieser Aufstellung zu entnehmen, dass auch die behauptete Auszahlung am 14.04.2000 nicht stattgefunden haben kann! Klar ersichtlich ist, dass vor Auszahlung am 14.04.2000 bereits eine Tilgungszahlung von DM 500.000,00 stattgefunden hatte. Das heißt im Klartext, dass eine Tilgungszahlung auf ein nicht ausgezahltes Darlehen stattgefunden hat. Weiterhin heißt das, dass sich am 16.03.2000 DM 1,1 Mio. auf dem Darlehenskonto befunden haben müssen. Seit 10 Jahren legt die Sparkasse nicht die vollständige Forderungsaufstellung vor, sondern klammert diesen Zeitraum vorsätzlich aus. Der Verdacht der Veruntreuung der Darlehensauszahlung vom 11.11.1999 ist bislang nicht durch Vorlage entsprechender Unterlagen ausgeräumt worden. Die Sparkasse versucht seit Jahren die Veruntreuung dadurch zu vertuschen, indem sie behauptet, das Darlehen 6520 4562 wäre erst am 02.03.2000 beantragt worden nach dem Motto: “ Wo kein Darlehen ist, kann auch keine Veruntreuung stattgefunden haben”; die gegenteiligen Beweismittel sind erdrückend. Erst letztes Jahr haben wir wiederum erst nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes die vollstreckbare Ausfertigung zu dieser Grundschuldeintragung herausbekommen - 9 Jahre nach bestätigter Tilgung durch die Sparkasse. Auch dazu ist noch ein Verfahren in Bremen wegen der dadurch entstandenen Kosten anhängig. Ebenfalls liegt hier der Verdacht des Missbrauchs dieser Urkunde vor.

 

Von unserem lfd. Vollstreckungsabwehrverfahren 4 O 780 / 02 fügen wir außer dem letzten Schriftsatz v. ….. an das Landgericht Bremen noch den Beschluss v. 14.07.2005 und den Beschluss v. 16.08.2002 nebst Verfügung vom gleichen Tag bei.

 

Zum Schriftsatz: Ersichtlich ist aus dem Schriftsatz, dass unsere Tilgungszahlungen rd. DM 1, 5 Mio. seit dem 16.03.2000 betragen haben bei behaupteten Forderungen v. DM 651.000,00 per 10.05.2001. Man muss kein Bankfachmann sein um zu sehen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Damit nicht genug. Die Sparkasse fordert weitere rd. EUR 200.000,00. Die Gier ist unglaublich und wird durch die Untätigkeit der Bremer Justiz gefördert. Wo soll diese Summe von nahezu 2 Mio. DM jemals besichert gewesen sein? In unserem Grundbuch von Jade jedenfalls nicht. 

 

Zum Beschluss aus 2005: Das Gericht bestätigt in diesem Beschluss die zwischenzeitliche Vorlage von Unterlagen, die am 16.08.2002 durch Verfügung gefordert worden waren. Nur wo sind diese Unterlagen? In der Gerichtsakte, die zwischenzeitlich von verschiedenen Rechtsanwälten durchsucht worden ist, jedenfalls nicht. 

 

Zum Beschluss aus 2002: Hier stellte das Gericht richtigerweise fest, dass die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen sei, wenn nicht weitere Forderungen belegt werden würden. Deshalb wurde Ende 2004 die ZV eingestellt und der Vermerk im Grundbuch gelöscht; in 2005 wurde die ZV von der jetzt neu gegründeten Finanzholding erneut beantragt. Mit den gleichen Forderungen, die zuvor schon die Sparkasse nicht rechtsgültig nachweisen konnte.

 

Zur Verfügung aus 2002: Zu diesem Darlehen 6520 4554 soll die Sparkasse rechtsgültige Darlehensunterlagen vorlegen. Dazu ist sie nicht in der Lage, weil es dieses Darlehen “ Modernisierung Mentzhausen” nicht gibt.

 

 

Aus der als Blankett zur Besicherung von Hoikenweg unterschriebenen Zahlungsanweisung wird durch Manipulation das “Modernisierungsdarlehen Mentzhausen”, zu dem es allerdings keine sonstigen Unterlagen gibt. Die handschriftlichen Eintragungen v. 15.01.2000 wurden ohne unsere Weisungen vorgenommen, denn als wir am 02.03.2000 die kompletten Darlehensunterlagen erhalten, ist unsere Durchschrift so, wie wir sie am 11.11.1999 unterschrieben haben. Frau Tiebel hat dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die unwahr ist. Deshalb unwahr, weil alle bisherigen erteilten Weisungen von ihr schriftlich bestätigt wurden. Nur diese bei DM 300.000,00 ausgerechnet fehlt. Auch dieses Darlehen soll ausgezahlt worden sein durch zwei Blitzgiros vom 14.04.2000, die bezeichnenderweise nicht unsere Unterschriften aufweisen. Zunächst ist anzumerken, dass ein Transfer mittels Blitzgiro von einem Darlehenskonto auf ein Girokonto völlig unüblich ist, zumal, wenn wie hier, dass Geld auf der Geschäftsstelle verbleibt.

 

Ersichtlich sind aber auf beiden Blitzgiros die Unterschriftsfälschungen “Der Vorstand”. Diese sind nicht beim Registergericht hinterlegt.

 

Um die Veruntreuung der Darlehensauszahlung vom 11.11.1999 zu vertuschen, wird statt des Darlehens 6520 4562 das Firmenkonto 3805 zur Kaufpreiserfüllung eigenmächtig mit 2 Überweisungsträgern, ohne unsere Unterschrift und Wissen, eigenmächtig überzogen. Der Kontoauszug v.   weist diese Überziehung aus. Als Rechtfertigungsäußerung wird das Bestehen eines Kontokorrentkredits über DM 630.000,00 behauptet. Zu keiner Zeit ist eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden, was durch das Schreiben v. H. Bringmann v. 01.09.2000 und durch die diversen Kontoauszüge  belegt, auf denen dieser angeblich eingeräumte Kredit nicht vermerkt ist.

 

 Aufgrund der v. g. Tatsachen wurden wir Anfang 2000 misstrauisch und forderten wiederholt  Auskunft von den uns betreuenden Angestellten. Nachdem wir keinerlei Auskunft erhalten, beauftragen wir einen Rechtsanwalt, der am 05.10.2000 ein Schreiben an die Sparkasse schickt mit einer Fristsetzung 20.10.2000, sonst würden gerichtliche Schritte einzuleiten sein.

 

DREI TAGE SPÄTER BRENNT UNSER ANWESEN VÖLLIG AB!!!

 

Unmittelbar nach dem Brand hatten uns die Versicherer, wie bereits erwähnt, falsch verdächtigt, in die behauptete Brandstiftung involviert zu sein. Erst in 2006 wurde dies schriftlich zurück genommen und in 2009 durch Gerichtsbeschluss  bestätigt. Um diesen haltlosen Diffamierungen entgegen zu wirken, waren wir mit einer Überprüfung unserer Bankverbindungen einverstanden. Im Rahmen dieser Überprüfung erstellt die Sparkasse Bremen am 30.11.2000 eine Gesamtübersicht zur Geschäftsverbindung. Was wir erst viel später erfahren ist die Tatsache, dass der Prokurist Rüdiger Engel bereits am 10.11.1999 versucht, von der Mannheimer Versicherung sich einen Sicherungsschein über DM 1,1 Mio. unterschreiben zu lassen. Das ist ungefähr der Nennwert der 5 Forderungskonten von denen wir erst am 06.12.2006 erfahren sollten. Der Verdacht drängt sich auf, dass damit die 5 „Zocker“ - Forderungskonten, die rechtswidrig unter unserem Namen geführt werden, bereits zu diesem Zeitpunkt ausgeglichen werden sollten. Der Versuch scheitert und so valutieren die 5 Konten heute noch!!!

 

Am 05.12.2000 kündigt die Sparkasse die Gesamtverbindung trotz vorliegendem Sicherungsschein der Vereinten über DM 650.000,00; damit waren die gesamten Verbindlichkeiten u. a. bei der Sparkasse besichert.

 

Ohne die Leistungen aus dem Sicherungsschein einzutreiben, wozu die Sparkasse verpflichtet war, betreibt sie ab dem 10.05.2001 die Zwangsversteigerung. Am gleichen Tag benennt sie ihre behaupteten Forderungen, die sich nicht mehr aufgrund der ausgesprochenen Kündigungen verändern können.

 

Am 06.12.2006, also 6 Jahre nach den Kündigungen offeriert uns die Sparkasse 5 unbekannte Forderungskonten mit einer Gesamtforderung per 04.12.2006 von EUR 942.921.92. Seit diesem Zeitpunkt versuchen wir heraus zu bekommen, wer diese Konten rechtswidrig unter unserem Namen eröffnet hat, wer die Auszahlungen verfügt - und wer die erwähnten Auszahlungen erhalten hat. Wir haben jetzt eine Auskunftsklage eingereicht, nachdem zuvor bereits der ehemalige Vorstandsvorsitzende Jürgen Oltmann unter Mithilfe der Bremer Justiz die Aufklärung verhindern konnte; der jetzige Vorstandsvorsitzende Dr. Tim Nesemann betreibt weiterhin die gleiche Taktik. Zwei dazu erstattete Strafanzeigen sind von der Bremer Staatsanwaltschaft bis heute unbearbeitet geblieben. Wie die Einreichung der Auskunftsklage “torpediert” wird, ist angesichts der Nachfrage zur PKH Beantragung deutlich. 

 

In einem dazu angestrengten Verfahren 2 O 4 / 08 bestätigt uns das OLG Bremen, dass uns diese 5 Konten nichts angingen; gleichfalls wird der Sparkasse zugestanden, behauptete Forderungen unter dem jeweiligen Namen der Schuldner zu führen. Es wird nicht einmal der Beweis gefordert, ob die geführten Forderungen berechtigt sind. Zwar behauptet die Sparkasse, sich keiner Ansprüche aus den 5 Forderungen mehr zu berühmen, gleichfalls wird die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigungen zu den Nr. 1, 2 und 3 verweigert. Wie passt dieses zusammen?

 

Wie der  Prozessbevollmächtigte Sparkasse, Dr. Meyer im Hagen, gnadenlos lügen darf, ohne dass er etwas von den Gerichten zu befürchten hätte, wird anhand dieser Beweiskette belegt:

 

Zwischenzeitlich haben wir einen Rechtsanwalt in Frankfurt mit der Wahrnehmung unserer Rechte beauftragt. Dieser ist auch in die Korruptionsaffäre Funke von dem OOWV Brake eingebunden worden. Zum gleichen Geschäftsfeld hat er auch seine Tätigkeit zur Sparkasse aufgenommen. Wie seinen beiden Schreiben zu entnehmen ist, wird ihm die Herausgabe von Unterlagen seitens der Staatsanwaltschaft Bremen verweigert. Da wir nicht untätig geblieben sind in der Aufklärung der v. g. Sachverhalte und die Untätigkeit der Bremer Justiz öffentlich angegriffen haben, wurde gegen uns ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Es ist der blanke Hohn.

 

Damit die Sparkasse nicht am Ende vor der Aufklärung Beweismaterial nach 10 Jahren vernichtet, haben wir den Vorstandsvorsitzenden Dr. Tim Nesemann aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, dass keine Beweismittel vernichtet werden. Bislang keine Antwort, so dass wir nochmals nachgehakt haben. Die jetzt erhaltene Antwort anbei.

 

Um die drohende Aufklärung zu verhindern, beantragte die Sparkasse Ende 2008 unter Leugnung des Vollstreckungsabwehrverfahrens 4 O 780 / 02 die Insolvenz. Erst Anfang 2010 unterließ es die Sparkasse nach verschiedenen Anläufen, nachdem das Gericht per Beschluss die Rechtskraft der Einstellung bestätigt und die Sparkasse auf den Weg der Rechtsbeschwerde verwiesen wurde.

          

Nicht unerwähnt wollen wir auch lassen, dass wir den ehemaligen Landgerichtspräsidenten Dr. Golasowski und jetzigen Staatsrat im Bausenat angezeigt haben. Er hatte damals in einem Verfahren 2 O 818 / 06 uns mit der Zusage getäuscht, eine vom Gericht betriebene Gesamtabrechnung durchführen zu wollen. Deshalb verzichteten wir auf eine vollständige Beweisaufnahme. Im dem bislang ausgesetzten Verfahren 2 O 2978 / 04 sollte diese Generalabrechnung stattfinden. Immer wider hat unser damalige Rechtsanwalt Lemke die Gerichte auf die zu erwartende Generalabrechnung hingewiesen. Auch der Rechtsanwalt ist auf die Täuschung hereingefallen; nichts hat stattgefunden und deshalb haben wir den ehemaligen Richter Golasowski angezeigt. Dieses Verfahren wurde mit dem Hinweis auf das beantragte Insolvenzverfahren  eingestellt. 

 

Seltsam ist nur, die beantragte Insolvenz ist schon lange rechtsgültig eingestellt; dennoch wird das eingestellte Verfahren gegen den Staatsrat Dr. Wolfgang Golasowski nicht weiter betrieben. Woran liegt es?

 

Es gibt noch zig Ungereimtheiten, die genannt werden müssten. Vermutlich würde dadurch der rote Faden verloren gehen. Deshalb sehen wir zunächst davon ab.

 

Diese Seite wird wöchentlich aktualisiert werden mit neuen Fakten und Erkenntnissen.

 

Aktuelles

Hausratklage gegen die Allianz wurde beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig gemacht. Wann darüber 

verhandelt wird folgt in Kürze.

Unsere Vollstreckungsabwehrklage gegen die Sparkasse Bremen ist im 9. (!!!) Jahr als Eilverfahren anhängig.

 

Unsere Auskunftsklage zu den 5 unbekannten Forderungskonten in Millionenhöhe, die von der Sparkasse Bremen seit 98,99 und 2000 unter unserem Namen geführt werden, ist beim Landgericht Bremen anhängig.

In dieser Spalte werden wir Sie auch insbesondere über die eingereichten Strafanzeigen und deren Bearbeitung sowie über alle sonstigen aktuellen Neuigkeiten informieren.